Die fondsgebundene Lebensversicherung

Die Investition in eine Lebensversicherung ist eine sinnvolle Anlage, die sich auf die Laufzeit sehr gut rechnet.

Durch die Verzinsung und die Überschussbeteiligung kommt eine ansehnliche Summe zusammen. Wer diese Rendite der Versicherung noch steigern will, ist mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung sehr gut beraten.

Anders als bei einer Kapitallebensversicherung, die in konventionellen Geldanlagen investiert wird bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung das Anlagekapital in verschiedene Fonds investiert.

So können die Renditeaussichten deutlich über denen der normalen Lebensversicherungen liegen.

Die Vorteile einer fondsgebundenen Lebensversicherung liegen auf der Hand. Erfahrene Fondsmanager investieren in den verschiedensten Fondstyp. Das können Immobilienfonds, Umweltfonds, Energiefonds oder auch gemischte Fonds sein.

Je nach Entwicklung werden die Anteile der einzelnen Fonds verkauft oder umgeschichtet.

Durch die Erfahrung der Fondsmanager ist es möglich, immer in die besten und lukrativsten Fonds für seine fondsgebundene Lebensversicherung investiert zu sein. Falls ein Fond dann z.B. über einen längeren Zeitraum wenig Rendite zu ihrer Lebensversicherung beiträgt, kann er durch einen oder mehrere andere Fonds ausgetauscht werden.

Durch die Streuung des Anlagekapitals in mehrere Fonds und mehrere Themen ist das Risiko eines Verlustes denkbar gering bis nicht mehr vorhanden.

Die Fondsmanager reagieren schnell und ohne Zeitverzögerung auf Veränderungen und kaufen oder verkaufen je nach Entwicklung der Fonds.

Die Kosten einer fondsgebundenen Lebensversicherung sind denkbar gering.

Ein geringer Ausgabeaufschlag deckt die Kosten für den Kauf und Verkauf ab.

Man hat immer den perfekten Überblick über seine fondsgebundene Lebensversicherung, da man jedes Jahr einen Entwicklungsplan erstellt bekommt, an dem man seinen Stand des Aufbaus seinens Kapitals ersehen kann.

Steuerlich ist anzumerken, das eine Lebensversicherung, also auch eine fondsgebundene Lebensversicherung der Kapitalertragssteuer unterliegen. Wird die fondsgebundene Lebensversicherung vor dem Ablauf des 60. Geburtstag ausgezahlt, wird der sogenannte Ertragsanteil voll versteuert, bei der Auszahlung nach dem 60. Geburtstag nur noch 50 % des Ertragsanteils.